Die JAY-Cool GmbH ist nun zertifiziert gem. §6 ChemKlimaschutzV

Gemäß der EU-Verordnung Nr. 517/2014 dürfen vorgeschriebene Tätigkeiten, wie z.B. die Kühlanlagenwartung & -instandhaltungzukünftig nur von Personen mit Sachkundebescheinigung durchgeführt werden.

Der JAY-Cool GmbH wurde durch das Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung Umwelt, am 16.08.2016 das Zertifikat für die Zertifizierung gemäß §6 ChemKlimaschutzV überreicht.

Zertifikat-ChemKlimaschutzV-1